Menschenrecht Nr. 20

Versammlungsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Menschenrecht Nr. 20

Versammlungsfreiheit

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

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