Internationales
Menschenrechtsgesetz

INTERNATIONAL BILL ON HUMAN RIGHTS

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Idealstandard, den alle Staaten der Welt gemeinsam haben, aber sie besitzt keine Rechtskraft. Somit war es von 1948 bis 1966 die Hauptaufgabe der UN-Menschenrechtskommission, ein Gremium für Internationale Menschenrechtsgesetze zu schaffen, das auf der Erklärung basiert, um die Instrumente zu etablieren, die für deren Umsetzung und Verwendung erforderlich sind.

Die Menschenrechtskommission brachte zwei bedeutende Dokumente hervor: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, den „Zivilpakt“, auch IpbpR), und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, den „Sozialpakt“, auch IpwsrR). Beide Dokumente wurden 1976 internationales Recht. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfassen diese beiden Pakte das, was als „International Bill of Human Rights“ bekannt ist.

Der ICCPR konzentriert sich auf Themen wie das Recht auf Leben, Rede- und Religionsfreiheit und das Wahlrecht. Der ICESCR konzentriert sich auf Nahrung, Bildung, Gesundheit und Obdach. Beide Pakte verkünden diese Rechte für alle Menschen und verbieten Diskriminierung.

Gemäß Artikel 26 des ICCPR gibt es auch einen Menschenrechtsausschuss bei den Vereinten Nationen. Er besteht aus Experten und ist dafür verantwortlich, dass jeder der Unterzeichnenden des ICCPR dessen Bedingungen erfüllt. Der Ausschuss prüft Berichte, die alle fünf Jahre von den einzelnen Teilnehmerstaaten eingereicht werden, und stellt sicher, dass sie sich im Einvernehmen mit dem Pakt befinden. Zudem veröffentlicht er seine Untersuchungsergebnisse über die Einhaltung des Pakts durch die Länder.

Viele Länder, die den ICCPR ratifiziert haben, stimmten zu, dass der Ausschuss auch Anschuldigungen von Einzelpersonen und Organisationen nachgehen soll, dass der Staat ihre Rechte verletzt habe. Bevor der Beschwerdeführer an den Ausschuss herantritt, muss er allerdings alle gesetzlichen Möglichkeiten bei den Gerichten seines Landes ausgeschöpft haben. Nach einer Untersuchung veröffentlicht der Ausschuss das Resultat. Diese Untersuchungsergebnisse haben eine große Wirkung. Wenn der Ausschuss die Anschuldigungen bestätigt, muss der betreffende Staat Maßnahmen ergreifen, um der Rechtsverletzung abzuhelfen.

ANSCHLUSSDOKUMENTE ZU DEN MENSCHENRECHTEN

Zusätzlich zu den Pakten der International Bill of Human Rights haben die Vereinten Nationen über zwanzig Hauptabkommen verabschiedet, die die Menschenrechte näher ausführen. Hierzu gehören Konventionen zur Verhinderung und zum Verbot von bestimmten Missbräuchen, zum Beispiel Folter und Völkermord, und zum Schutz bestimmter schwacher Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel von Flüchtlingen (Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 1951), Frauen (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979) und Kindern (Konvention über die Rechte des Kindes, 1989). Weitere Konventionen befassen sich mit Rassendiskriminierung, Verhinderung von Völkermord, politischen Rechten von Frauen oder dem Verbot der Sklaverei und der Folter.

Für jedes dieser Abkommen wurde ein Expertenkomitee etabliert, das die Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens durch seine Unterzeichnerstaaten überwacht.

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