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Internationales
Menschenrechtsgesetz

EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte diente als Anregung für die Europäische Menschenrechtskonvention, eine der wichtigsten Vereinbarungen der Europäischen Gemeinschaft. Die Konvention wurde 1953 vom Europarat verabschiedet, einer internationalen Organisation, die 1949 gegründet wurde und aus siebenundvierzig Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft bestand. Dieses Gremium war gebildet worden, um die Menschenrechte zu stärken sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern.

Die Konvention wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Frankreich, durchgesetzt. Jeder, der behauptet, er sei in einem der siebenundvierzig Länder der Europäischen Gemeinschaft, die die Konvention unterschrieben und ratifiziert haben, Opfer eines Verstoßes geworden, darf beim Europäischen Gerichtshof um Abhilfe bitten. Man muss zuerst bei den Gerichten des Heimatlandes alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und einen Antrag auf Abhilfe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht haben.

MENSCHENRECHTSINSTRUMENTE FÜR AMERIKA, AFRIKA UND ASIEN

In Nord- und Südamerika, Afrika und Asien erstrecken sich regionale Dokumente zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auf die International Bill of Human Rights (Internationales Menschenrechtsgesetz).

Die Amerikanische Menschenrechtskonvention betrifft die interamerikanischen Staaten – Nord-, Süd- und Mittelamerika – und wurde 1978 in Kraft gesetzt.

Die afrikanischen Staaten schufen ihre eigene Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (1981) und muslimische Staaten entwarfen die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990).

Die Asiatische Charta der Menschenrechte (1986) wurde von der Asiatischen Menschenrechtskommission geschaffen, die in jenem Jahr in Hongkong von einer Gruppe von Juristen und Menschenrechtsaktivisten gegründet worden war. Die Charta wird als eine „Volkscharta“ bezeichnet, denn bis jetzt wurde noch keine Charta auf Regierungsebene erlassen.

LADEN SIE MENSCHENRECHTSDOKUMENTE HERUNTER!

1. Freiwilliges Protokoll zum Internationalen Abkommen über Bürger- und politische Rechte, angenommen und zur Unterschrift, zur Ratifizierung und zum Beitritt freigegeben durch Resolution 2200A (XXI) der Generalversammlung vom 16. Dezember 1966, in Kraft getreten am 23. März 1976, in Übereinstimmung mit Artikel 9 Herunterladen >>

2. Zweites freiwilliges Protokoll zum Internationalen Abkommen über Bürger- und politische Rechte, mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe, angenommen und verkündet durch Resolution 44/128 der Generalversammlung vom 15. Dezember 1989 Herunterladen >>

3. Internationales Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, angenommen und zur Unterschrift, zur Ratifizierung und zum Beitritt freigegeben durch Resolution 2200A (XXI) der Generalversammlung vom 16. Dezember 1966, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, in Übereinstimmung mit Artikel 27 Herunterladen >>

4.  Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der grundlegenden Freiheiten, wie ergänzt durch Protokoll Nr. 11 mit Protokollnotiz Nr. 1, 4, 6, 7, 12 und 13 Herunterladen >>

5.  Afrikanische Charta (von Banjul – der Hauptstadt Gambias) über Menschen- und Völkerrechte (angenommen am 27. Juni 1981, OAU Dok. CAB/LEG/67/3 rev. 5, 21 I.L.M. 58 [1982], in Kraft getreten am 21. Oktober 1986) Herunterladen >>

6.  Amerikanische Konvention über Menschenrechte O.A.S.-Vertragsreihe Nr. 36, 1144 U.N.T.S. 123, in Kraft getreten am 18. Juli 1978, nachgedruckt in Grundlegende Dokumente über Menschenrechte im Interamerikanischen System, OEA/Ser.L.V/II.82 Dok.6 rev.1 bei 25 (1992) Herunterladen >>

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