Menschenrecht Nr. 13

Das Recht, sich frei zu bewegen

Die Freiheit, sich frei zu bewegen

Menschenrecht Nr. 13

Das Recht, sich frei zu bewegen

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

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